01.Mai 2022

Corona aktuell

Update Mai 2022 

Corona 310122

Bitte beachten Sie folgende Informationen des Bildungsministeriums sowie die angepassten Änderungen im Schreiben "Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen"

 

Regeln ab dem 2. Mai 2022

An dieser Stelle möchten wir Sie gerne über die weiteren Anpassungen der Corona-Regelungen informieren. Nach den Prognosen des Fraunhofer Instituts ITWM vom 21. April 2022, die im Auftrag des Gesundheitsministeriums erfolgen, können wir optimistisch in den Mai starten. Deshalb wird das Gesundheitsministerium die Quarantäne-Beschränkungen aufheben und die rheinland-pfälzische Coronavirus-Absonderungsverordnung anpassen. Daraus folgend ergeben sich auch Änderungen für den Schulbereich und die Teststrategie. Die Änderungen betreffen folgende Bereiche: 

Absonderung: 

  • Nach der neuen Absonderungsverordnung gilt für infizierte Personen eine Absonderungspflicht von fünf Tagen, wobei in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Absonderung keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegen haben dürfen; die Absonderung endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen. Eine Freitestung ist nicht mehr vorgesehen.
  • Kontaktpersonen und Hausstandsangehörige sind nicht mehr quarantänepflichtig. Dies betrifft nicht nur die Personengruppe der Kinder und Jugendlichen, sondern alle Personen. 

​​​​​​​​​​Testung und Maskentragen:

  • Zum 2. Mai entfallen die zweimaligen anlasslosen Testungen, die in dieser Woche übergangsweise noch auf freiwilliger Basis stattfinden.
  • Künftig müssen sich nur noch infizierte Personen absondern. Für Kontaktpersonen gilt keine Quarantänepflicht mehr. 
  • Mit der letzten Lieferung wurden knapp vier Millionen Tests an die Schulen ausgegeben – diese Restbestände können auf freiwilliger Basis und in eigener Verantwortung aufgebraucht werden. Darüber hinaus können auch die Masken freiwillig weiter getragen werden.
  • Auch können weiterhin (nach aktuellem Stand bis Ende Juni 2022) die Testmöglichkeiten im Rahmen des „Testens für alle“ freiwillig genutzt werden.​​​​​​​​​

 

Anschreiben an die Eltern und Sorgeberechtigten
gültig ab dem 2. Mai 2022

Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen

 

 

Achtung:

Es gilt weiterhin Maskenpflicht im ÖPNV und Schulbusverkehr:

Bitte beachten Sie, dass nach § 2 Abs. 2 Nr 3. der dreiunddreißigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (33. CoBeLVO) im ÖPNV, sowie im freigestellten Schüler- bzw. Kindergartenverkehr weiterhin die Maskenpflicht besteht.

 

Aktualisierte Dokumente (Stand: 02.05.2022)

Merkblatt zum Umgang mit Erkältungssymptomen (02.05.2022)

Hygieneplan (18. Fassung - gültig ab 02.05.2022)

 

 

Links

NotfallnummernAdressen und Links: Angebote bei Sorgen und Problemen (Bildungsserver Rlp)

Corona an Schulen in Rlp - Infoseite der ADD

Infoseite des Bildungsministeriums - alle Dokumente im Überblick

Selbsttests an Schulen

Kreisverwaltung MYK