Ordnung zur Nutzung privater elektronischer Geräte (Smartphoneordnung)
gemäß C 8 der Hausordnung des Wihelm-Remy-Gymnasiums
Präambel
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken und finden auch verstärkt Einzug in den Schulalltag. Sie erfüllen mittlerweile mehr Funktionen als nur Telefonieren und SMS-Schreiben. Insbesondere von Oberstufenschüler/innen werden sie auch zur Recherche, als Terminplaner und Organizer für Hausaufgaben genutzt. Auch können sie durch die Lehrer direkt in das Unterrichtsgeschehen integriert werden.
Vielen ist andererseits nicht bewusst, dass zahlreiche Aktionen beim Nutzen eines Handys einen Verstoß gegen das Strafgesetzbuch, das Urheberrecht oder das Kunsturheberrecht darstellen und man sich bei Zuwiderhandlung strafbar machen kann.
Darunter fallen z.B.
- das Fotografieren und Filmen von Personen ohne deren vorheriges Einverständnis
- der Besitz von Gewalt verherrlichenden oder pornografischen Bildern und Videos
- das Senden und Empfangen urheberrechtlich geschützten oder verbotenen Materials
- „Cyberbullying“ bei der Nutzung sozialer Netzwerke
Pausen zwischen Unterrichtsstunden sollen in erster Linie der Bewegung, Erholung und der direkten Kommunikation mit Mitschülern dienen.
Wir am Wilhelm-Remy-Gymnasium möchten mit der folgenden Ordnung unseren Schülerinnen und Schülern einen Schutzraum bieten, eine förderliche Lernatmosphäre schaffen und positive Nutzungsmöglichkeiten des Smartphones eröffnen. Dieses Ziel möchten wir mit den im Folgenden definierten Nutzungsregeln erreichen. Darüber hinaus sieht sich die Schulgemeinschaft in der Verantwortung, durch Präventionsangebote die Schülerinnen und Schüler für einen verantwortungsvollen Umgang mit elektronischen Geräten zu sensibilisieren.