Hörbeeinträchtigung
Mach das Licht an, damit ich besser hören kann!
Wie funktioniert gemeinsames Lernen von Hörbeeinträchtigten und Guthörenden?
StD‘ D. Bernhard: „Moderne Technik und die Veranschaulichung von möglichst vielen Unterrichtsinhalten machen es den hörbeeinträchtigten Jugendlichen möglich, dem Unterricht zu folgen.“
Ob Cochlea-Implantat oder Hörgerät – die so genannte FM-Anlage ermöglicht es den Jugendlichen, die Äußerungen von Mitschülern und Lehrkräften, die jeweils in ein Mikrofon sprechen, zu verstehen. Schallgedämpfte Klassenzimmer, eine gute Beleuchtung und der Blickkontakt des Hörbeeinträchtigten zu Mitschülern und Lehrpersonen sind weitere Voraussetzungen für ein möglichst gutes Verstehen.
Nicht zuletzt entscheidet aber der Umgang miteinander, ob das gemeinsame Lernen funktioniert: Hörgeschädigte und guthörende Mitschüler und Lehrkräfte müssen darauf achten, dass die Technik richtig genutzt wird, müssen diszipliniert miteinander sprechen (ausreden lassen und zuhören), Lärm vermeiden und Rücksicht aufeinander nehmen.
Unterstützung erfahren die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrpersonen durch die Kooperation mit der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige in Neuwied. Ausgebildete Förderschullehrkräfte helfen beim Umgang mit der Technik und geben Tipps für den Unterricht. Eine Studie unter Dr. Jürgen Wessel (Universität Köln) untersuchte die Qualität dieser Kooperation und bescheinigte eine hochwertige Zusammenarbeit:
- Fachbeitrag in Hörpäd 2/2014 – Abschlussbericht einer empirischen Studie
- Artikel unserer Homepage „Erfolgreiche Kooperation mit der LGS in Neuwied“
Beim gemeinsamen Lernen und besonders bei der Benotung sowie bei Leistungsüberprüfungen müssen die besonderen Belange der hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Dies geschieht im Rahmen eines individuell festzulegenden Nachteilsausgleiches, der sich an den jeweiligen Möglichkeiten der Jugendlichen orientiert.