Schul-iPads
Informationen zur Ausleihe und der schulischen wie privaten Nutzung
Der Kreis Mayen-Koblenz stellt dem Wilhelm-Remy-Gymnasium knapp 600 iPads der 8. bzw. 9. Generation zur Verfügung. Im Folgenden erhalten Sie und Ihr die ersten Informationen rund um die Ausleihe und die Nutzung der iPads.
Elternbrief der Schule zu den iPads (Januar 2023)
Wichtige Dokumente zur Ausleihe und Nutzung
Nutzungsvereinbarung der KV MYK (28.09.2022)
Allgemeine Nutzungsbedingungen der KV (28.09.2022)
FAQ der KV zur Tabletausleihe (28.09.2022)
iPad-Regeln des Wilhelm-Remy-Gymnasiums (02.09.2022)
FAQ des WRG zur iPad-Ausleihe (November 2022)
Vorgehensweise zur Leihe
- Bitte informieren Sie sich anhand der obenstehenden Dokumente über das Projekt „Tablets für alle“ der Kreisverwaltung. Weitere Informationen erhalten Sie im Moodle-Kurs.
- Beachten Sie bitte auch die iPad-Vereinbarungen, die von Lehrerschaft, Elternvertretung und Schülervertretung erstellt wurden. Die Anerkennung dieses Regelwerks ist für die Nutzung seitens der Schule notwendig und kann hier nachgewiesen werden.
- Als nächstes kann die Leihe hier beantragt werden.
- Man erhält etwa zwei Wochen später einen Ausleihschein, mit dem man in der Schule ein iPad erhält. Die Ausgabe der iPads findet immer dienstags in der zweiten großen Pause an Raum 101 statt. Bitte dazu den Ausleihschein und etwas zu schreiben mitbringen! Es muss vorher kein Termin ausgemacht werden.
Zubehör
Zum iPad wird gleichzeitig immer eine Schutzhülle ausgeliehen. Sinnvoll ist auch die Nutzung eines digitalen Stifts für das iPad. Die Kreisverwaltung hat sich dagegen entschieden, solche zur Leihe anzubieten. Man kann sie aber für etwa 15€ online erwerben.
Anmeldung am iPad
Schaltet man das neue (oder selbst zurückgesetzte) iPad an und bringt es online, so fragt es nach einem Anmeldenamen und Passwort. Dieser entspricht unserem MNS+-Account, also den lokalen Computeraccounts. Die Benutzernamen entsprechen denen des Schulcampus, die Passwörter können selbst an einem PC der Schule festgelegt werden. Das geschieht spätestens bei der Ausgabe des iPads.
Nach der Anmeldung werden auf dem iPads die Apps und Einstellungen (zum Beispiel der WLAN-Zugang) der Schule automatisch installiert.
Rückgabe
Bei der Leihe haben Sie einen Vertrag mit der Kreisverwaltung geschlossen. Dieser kann nach jetzigem Stand zu jedem Schuljahresende und bei Schulabgang gekündigt werden. (Bitte sehen Sie sich Ihren Vertrag an!) Die Rückgabe erfolgt so:
Loggen Sie sich auf https://tabletausleihe.kvmyk.de/homepage ein und beantragen Sie die Rückgabe. Sie erhalten eine „Rückgabe- und Annahmebestätigung“.
Das iPad muss zurückgesetzt werden (s. https://www.kvmyk.de/themen/schule-bildung/digitale-schule/2023-04-20-anleitung-vorbereitung-ipad-rueckgabe.pdf?cid=9od ) und aufgeladen.
Zusammen mit allem Zubehör (Ladegerät, Ladekabel, Karton und Hülle) kann es zu den Öffnungszeiten gemeinsam mit der unterschriebenen „Rückgabe- und Annahmebestätigung“ im Sekretariat abgegeben werden.
iPad behalten
Nach jetzigem Stand (bitte vergewissern Sie sich in den FAQs der Kreisverwaltung auf deren Homepage und in Ihrem Vertrag) kann das iPad nach 4 Jahren Leihdauer behalten werden. Dabei kommt es auf die Dauer der Leihe „aus Sicht des iPads“ an. Wenn es vorher 2 Jahre ausgeliehen war, können Sie es schon nach 2 Jahren Ihrer Leihe behalten. Dann ist es aber nicht mehr unter der Verwaltung der Kreisverwaltung und gilt als eigenes Gerät. Über das Alter der iPads kann nur die Kreisverwaltung Auskunft geben.
Nutzung im Unterricht
Die Nutzung der iPads im Unterricht ist vielfältig. Bitte sehen Sie sich dazu unsere FAQs im Anhang dieses Elternbriefs an.
Im Unterricht können die Fachlehrer:innen die iPads der Schüler:innen zu einen gewissen Maß steuern. Üblicherweise bedeutet das die vorherige Festlegung eines Kanons an Apps, die für diese jeweilige Stunde für die Schüler:innen zur Verfügung stehen. Andere Apps stehen den Schüler:innen während dieser Stunde nicht zur Verfügung.
Die iPads unter dieser Verwaltung haben automatisch einen Zugriff zum Netzwerk der Schule und damit zum Internet.
Probleme mit dem iPad
Um Probleme mit dem iPad zu lösen, steht die Supportfirma Bechtle bereit. Diese darf allerdings nur von mir (Benedikt Müller) kontaktiert werden, laut Kreisverwaltung. Richten Sie sich also direkt an mich: bmueller@wrg.bildung-rp.de
Dringend benötige ich dabei die Seriennummer, damit Bechtle das iPad „ansteuern“ kann. Diese kann man in den Einstellungen des iPads nachsehen. Sie beinhaltet Zahlen und Buchstaben. Zudem muss es sich im Internet befinden, d.h. angeschaltet und mit einem W-LAN verbunden sein, damit Bechtle Änderungen und Einstellungen aus der Ferne vornehmen kann.
iPads zuhause
Die iPads gelten aus unserer Sicht als Unterrichtswerkzeug. Für zuhause ist die private Nutzung, also der Zugang zum App-Store, prinzipiell freigeschaltet. Beachten Sie aber bitte, dass die Voraussetzungen seitens Apple ein Mindestalter von 16 Jahren vorsehen: https://support.apple.com/de-de/HT201084#:~:text=Kinder%20unter%2013%20Jahren%20k%C3%B6nnen,ID%20f%C3%BCr%20dein%20Kind%20erstellen.
Es besteht momentan die Möglichkeit, das eigene Kind mit dem Feature „Bildschirmzeit“ als Eltern zu kontrollieren. Dabei darf es keine Einschränkungen der unterrichtlichen Nutzung geben. Bitte achten Sie darauf. Mehr Infos dazu hier: https://www.kvmyk.de/themen/schule-bildung/digitale-schule/2023-07-12-elterninfomation-jugendschutz.pdf?cid=9oj
Eigene Geräte im Unterricht
Über die Erlaubnis, eigene Geräte im Unterricht zu verwenden, entscheiden die jeweiligen Fachlehrkräfte. Das bedeutet, dass eine Fachlehrkraft den Einsatz eigener Geräte untersagen kann, wenn Sie den Eindruck hat, dass Sie keinen Überblick über die konkrete Nutzung gewinnen und ihren Pflichten nachgehen kann, da diese Geräte nicht steuerbar sind. Eigene Geräte erhalten seitens der Kreisverwaltung keinen Zugang zum WLAN und für sie kann keine Hilfe zur Nutzung von der Schule geleistet werden. Zudem stehen keine von der Schule gekauften Apps zur Verfügung.