Schulversäumnisse bei Krankheit und Beurlaubung vom Unterricht
Falls Ihr Kind den Unterricht nicht besuchen kann, bitten wir Sie, folgende Vereinbarungen zu berücksichtigen, die uns die Schulordnung vorgibt.
Schulversäumnisse bei Krankheit
Ist Ihr Kind krank, so dass es nicht am Unterricht teilnehmen kann, melden Sie dies am 1. Tag der Erkrankung vor der 1. Stunde telefonisch in der Schule. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer werden durch das Sekretariat über die Erkrankung der Schülerin oder des Schülers informiert.
Sie können Ihr Kind für einen oder mehrere Tage krank melden – geben Sie dies bitte genau an. Sollte Ihr Kind unerwartet doch noch länger krank sein, müssen Sie erneut im Sekretariat anrufen!
Spätestens am dritten Tag der Erkrankung müssen die Gründe für das Fehlen im Unterricht schriftlich der Klassenleitung vorgelegt werden. Wenn Ihr Kind früher wieder in die Schule kommt, kann es selbst ein entsprechendes Entschuldigungsschreiben vorlegen.
Diese Vorgehensweise gilt auch für alle anderen verbindlichen Schulveranstaltungen.
Beurlaubung vom Unterricht
Eine Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen kann aus wichtigem Grund erfolgen.
Hierzu legen Sie uns bitte vorher eine schriftliche Begründung vor und, beispielsweise bei Einladungen zu Sportveranstaltungen, das Einladungsschreiben der jeweiligen Organisation.
Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt die Fachlehrkraft. Bis zu drei Unterrichtstagen beurlaubt die Klassenleiterin oder der Klassenleiter, in allen anderen Fällen den Schulleiter.
Beurlaubungen vor den Ferien werden grundsätzlich von dem Schulleiter vorgenommen.
Ulla Meurer (Orientierungsstufenleitung 5/6)
Ina Person (Mittelstufenleitung 7/8)
Ralf Hoffmann (Mittelstufenleitung 9/10)