Barrierefreiheit am WRG
Barrierefreiheit ist für zehn Prozent der Bevölkerung unentbehrlich, für 40 Prozent notwendig und für 100 Prozent komfortabel und ein Qualitätsmerkmal.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Faktenblatt 4, 2010, S. 2)
Ohne Barrieren lernen und handeln …
In unserer Schule, die nicht nur Lern-, sondern vor allem auch Lebens- und Erfahrungsraum ist, sollen sich alle möglichst wohl fühlen. Dies fördert nicht nur Lernbereitschaft und -erfolge, sondern trägt entscheidend zu einem respektvollen Umgang miteinander bei. Dies gilt gleichermaßen für unsere beeinträchtigten wie nicht beeinträchtigten Mitglieder der Schulgemeinschaft.
Das WRG bietet räumliche und strukturelle Barrierefreiheit auf dem Schulgelände, im gesamten Gebäude sowie im Unterrichtsalltag:
- Die gesamte Schule ist rollstuhlgerecht eingerichtet, z.B. durch eine Lichtschranke an der Eingangstür, breite Türen und zwei Aufzügen.
- Die „Räume um den Raum 114“ bieten ausreichend Platz für Arbeits- und Erholungsphasen: So können die Schülerinnen und Schüler hier allein und ungestört oder in Gemeinschaft lernen und arbeiten. Es stehen zwei kleinere Einzelräume und zwei größere Räume sowie Computer zum Arbeiten zur Verfügung. In den Pausen und in besonderen Fällen während des Unterrichts können sich die Jugendlichen hier zurückziehen und ausruhen oder ihren Mitschülern begegnen, sich mit ihnen austauschen oder spielen.
- Im Unterrichtsalltag werden unsere beeinträchtigten Schülerinnen und Schüler besonders gefördert: Sie haben Anspruch auf Förderunterricht, der in den jeweiligen Fächern, in denen Förderbedarf besteht, als Einzelunterricht oder in einer kleinen Gruppe von Fachkollegen unserer Schule erteilt wird.
- Darüber hinaus werden seh- und hörbeeinträchtige Jugendliche von den Kollegen der entsprechenden Förderschule gesondert unterstützt.
- Entsprechend ihrer Beeinträchtigung haben die Schülerinnen und Schüler Anspruch auf einen so genannten Nachteilsausgleich, der individuell festzulegen ist.
- Jugendliche, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht am regulären Sportunterricht teilnehmen können, belegen Physiotherapie als gleichgestelltes Schulfach.
- Die Teilnahme am Sportunterricht kann natürlich auch gewählt werden und findet dann i.d.R. unter der Begleitung unserer Physiotherapeut*innen statt.
- Die Fahrt zur Schule wird für die beeinträchtigten Schülerinnen und Schüler gesondert geregelt.