Entschuldigungsverfahren MSS – Gesamtkonferenzbeschluss vom 15.08.2025
Präambel:
Eine gemäß §54 der Übergreifenden Schulordnung „ausreichende Entschuldigung“ für Fehlzeiten zu besitzen, liegt in alleiniger Verantwortung des MSS-Schülers bzw. bei Minderjährigkeit seiner Erziehungsberechtigten. Als Nachweise der ausreichenden Entschuldigung dienen ausschließlich die handschriftlichen Kürzel der Fachlehrkräfte auf dem offiziellen Entschuldigungsbogen.
Verfahren gemäß §37 der Übergreifenden Schulordnung:
Fehlzeiten sind in der ersten Fachstunde nach der Fehlzeit in schriftlicher Form auf dem offiziellen Entschuldigungsbogen bei der Fachlehrkraft zu entschuldigen. Die Fachlehrkraft vermerkt die entschuldigten und nicht ausreichend entschuldigten Fehlzeiten im Schulmanager.
Am Fehltag muss die Schule vom Fehlen, insbesondere bei angekündigten Leistungsnachweisen, vor der ersten Schulstunde digital per Schulmanager oder E-Mail oder per Telefon unterrichtet werden.
Bei längeren Fehlzeiten muss am dritten Fehltag die schriftliche Entschuldigung beim Stammkursleiter oder im Sekretariat eingehen. Der Stammkursleiter vermerkt dies im Schulmanager.
Krankheitsbedingte Abmeldungen vom Unterricht während des laufenden Schultages müssen beim letzten Fachlehrer und im Sekretariat vorgenommen werden. Das Sekretariat vermerkt die Fehlzeit im Schulmanager. Diese Fehlzeiten sind auch schriftlich mit dem Entschuldigungsbogen bei den Fachlehrkräften zu entschuldigen.
Für private Termine (Fahrschule, Arzttermine, Vorstellungsgespräche, usw.) muss im Vorfeld der Termine ein schriftlicher Freistellungsantrag, über den der Stammkursleiter (1 bis 3 Schultage) bzw. die Schulleiterin (länger als drei Schultage und Tage direkt vor oder nach den Ferien) entscheidet, eingereicht werden.
Die genehmigte Beurlaubung wird im Schulmanager durch den Stammkursleiter vermerkt. Liegt keine Beurlaubung vor, so liegt es im Ermessen der Fachlehrkraft, die Fehlzeit zu entschuldigen.
Schulisch bedingte Fehlzeiten (Kursarbeiten, Chorproben, Auftritte, Wettbewerbe, SV-Arbeit, usw.) werden von Amts wegen von der Fachlehrkraft entschuldigt. Über die Termine sollen im Vorfeld die Fachlehrkräfte in geeigneter Weise informiert werden.